Munition kaufen
Munition verkaufen
Um Munition kaufen zu können, Benötigen Sie einen Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate
ODER einen Waffenerwerbschein nicht älter als 2 Jahre (ab Ausstelldatum)
ODER eine aktuelle Jagdlizenz
ODER eine aktuelle Schiesslizenz (SSV oder IPSC). Ausweise von Polizei und Grenzwacht werden ebenfalls akzeptiert. Zur Identifikation wird zu jedem oben erwähnten Dokument noch ein Pass oder eine ID benötigt.
Wer darf Munition kaufen oder besitzen?
Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürger dürfen grundsätzlich eine Waffe und Munition erwerben wenn:
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind
- Sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
- kein Anlass zur Annahme besteht, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden
- Sie keine Einträge im Strafregister haben wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen
Weitere Infos für den Waffenkauf
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