Um Flinten kaufen zu können, benötigen Sie neben dem Personalausweis einen schriftlichen Vertrag und einen Strafregisterauszug. (Nicht zutreffend bei Pumpflinten und Halbautomatischen Flinten!) Er beinhaltet Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Die übertragende Person hat innert 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro des Erwerbers zu senden.
Pumpflinten und Halbautomatische Flinten können hingegen nur mit WES erworben werden.
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein
Wer darf eine Waffe / Flinten kaufen oder besitzen?
Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürger dürfen grundsätzlich eine Waffe und Munition erwerben wenn:
Sie mindestens 18 Jahre alt sind
Sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
kein Anlass zur Annahme besteht, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden
Sie keine Einträge im Strafregister haben wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen