Für die Bewilligung um Halbautomaten kaufen zu können ist eine Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen oder Ausnahmebewilligung klein für Sammler erforderlich. Bei Magazinkapazität bis 10 Schuss kann ein WES (Waffenerwerbsschein) beantragt werden. Das entsprechende Gesuch mit ID oder Pass Kopie müssen Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons einreichen.
Wer darf Waffen / Halbautomaten kaufen oder besitzen?
Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürger dürfen grundsätzlich eine Waffe und Munition erwerben wenn:
Sie mindestens 18 Jahre alt sind
Sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
kein Anlass zur Annahme besteht, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden
Sie keine Einträge im Strafregister haben wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen