Seit dem 12. Dezember 2008 fallen in der Schweiz Softair-, AirGun- (Luftgewehre/Luftpistolen), Schreckschuss- und PaintBall- Waffen unter das Waffengesetz. Diese zählen nun zu den sogenannten privilegierten Waffen, es wird KEIN WAFFENERWERBSSCHEIN benötigt.