Für die Bewilligung um Pistolen kaufen zu können ist ein Waffenerwerbsschein erforderlich. Achtung, Pistolen mit Magazinkapazität mehr als 20 Schuss benötigen eine Ausnahmebewilligung Das entsprechende Gesuch mit ID oder Pass Kopie müssen Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons einreichen.
Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürger dürfen grundsätzlich eine Waffe und Munition erwerben wenn: