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Repetierer kaufen

Repetierer verkaufen

Um Repetierer kaufen zu können, benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag und Strafregisterauszug.* Er beinhaltet Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, hat die übertragende Person innert 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro der Erwerberin bzw. des Erwerbers zu senden.

*Ausnahme: Repetierer mit Teleskop und/oder Klappschaft. Für diese Repetierer wird ein WES benötigt

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein

Wer darf eine Waffe / Repetierer kaufen oder besitzen?

Schweizer Bürgerinnen oder  Schweizer Bürger dürfen grundsätzlich eine Waffe und Munition erwerben wenn:

  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  • Sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
  • kein Anlass zur Annahme besteht, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden
  • Sie keine Einträge im Strafregister haben wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen

Weitere Bestimmungen für Waffenkauf

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